Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflege

Hier haben wir für Sie die häufigsten Fragen rund um das Thema Pflege zu Hause zusammengestellt. Selbstverständlich beantworten wir Ihre individuellen Fragen gern telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.

 

Klicken Sie auf das Plus, um sich die jeweiligen Informationen anzeigen zu lassen.

Welche Voraussetzungen gelten für den Bezug von Pflegeversicherungsleistungen?


Ein dauerhafter Unterstützungsbedarf im gewohnten Tagesablauf aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung, ist die Grundvoraussetzung, um Leistungen der Pflegeversicherung erhalten zu können.

 

Wie hoch die Leistungen der Pflegeversicherungen für die häusliche Pflege oder die Tagespflege sind, hängt davon ab, in welchem Grad die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, das heißt, welchen Pflegegrad der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) vergeben hat.

 

Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Informationsblock.

 

 



Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, Pflegegrade und neue Begutachtungsrichtlinien - Was bedeutet das alles?


Pflegebedürftigkeit

Vor dem 01.01.2017 galt als pflegebedürftig, wer aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens benötigte. Im Fokus der Begutachtungen standen eher körperliche Einschränkungen. Neu ist nun, dass Pflegebedürftigkeit als gesundheitlich bedingte Beeinträchti­gun­gen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten verstanden wird, und dafür ein völlig neues Begutachtungsinstrument eingeführt wurde.

Neues Begutachtungssystem

Statt der bisherigen Messung des Zeitaufwandes für Hilfen in den vier Bereichen Körperpflege, Ernäh­rung, Mobilität, Haushaltsführung, wird nun der Grad der Selbstständigkeit bei allen elemen­taren Bereichen der Lebensführung bewertet. Und zwar nicht nur bei Verrichtungen der Grundpflege und auch unab­hängig von der Art der fremden Hilfe und vom tatsächlichen Vorliegen konkreter Situationen (z.B. Treppensteigen).

 

Dabei gilt folgende Regel: Selbstständig ist eine Person, die eine Handlung bzw. Aktivität allein, d.h. ohne Unterstützung durch andere Personen durchführen kann. Als selbstständig gilt auch, wem die selbstständige Handlung unter Nutzung von Hilfsmitteln möglich ist.

Statt der bisherigen Messung des Zeitaufwandes für Hilfen in den vier Bereichen Körperpflege, Ernäh­rung, Mobilität, Haushaltsführung, wird nun der Grad der Selbstständigkeit bei allen elemen­taren Bereichen der Lebensführung bewertet. Und zwar nicht nur bei Verrichtungen der Grundpflege und auch unab­hängig von der Art der fremden Hilfe und vom tatsächlichen Vorliegen konkreter Situationen (z.B. Treppensteigen).

 

In verschiedenen Modulen prüft der Gutachter den Grad der Einschränkungen in der Selbstständigkeit und vergibt nach einem festgelegten System Punkte, die dann gewichtet werden und zu einem Gesamtergebnis führen, aus dem sich dann der Pflegegrad ergibt.

 

Die folgende Abbildung zeigt Ihnen, welche Punkte im Modul "Selbstversorgung" abgefragt werden.


Punktbewertung am Beispiel

 

Am Beispiel des Moduls "Mobilität" sehen Sie, wie das Maß der Einschränkung in der Selbstständigkeit bewertet wird.


Pflegegrade

Die Summe der Punkte in den Modulen werden dann gewichtet (die Krietrien und Module sind nicht alle gleichwertig) und ergeben den Pflegegrad.


 

 



Welche Kriterien beeinflussen den individuellen Pflegegrad? Lassen Sie sich Ihren vorraussichtlichen Pflegegrad berechnen.


  Quelle: Wohnen im Alter


Was übernimmt die Pflegekasse bei Vorliegen eines Pflegegrades?


Pflegesachleistungen

Als Pflegesachleistungen werden Leistungen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) und Hauswirtschaft bezeichnet, die Personen mit einem Pflegegrad (oder als Selbstzahler) von unseren ambulanten mevanta Pflegediensten in Friedrichshain und Mitte, Lichtenberg und Prenzlauer Berg in Anspruch nehmen können. Die Höhe des Zuschusses zu den Pflegekosten durch die Pflegekasse hängt vom Pflegegrad ab.

 

In Berlin gilt für die häusliche Pflege ein zwischen den Pflegediensten und den Pflegekassen fest vereinbarter Katalog an möglichen Verrichtungen, die zu so genannten Leistungskomplexen zusammengefasst sind.

 

Mit unserem Kostenrechner können Sie sich vorab über die Leistungen und Kosten informieren. Ihre Fragen beantworten wir gern in einem persönlichen Gespräch und unterbereiten Ihnen ein konkretes Angebot.

 

Folgende Leistungsbeträge stellt die Pflegekasse für die Pflege in der Häuslichkeit und auch in der Tagesstätte/Tagespflege bereit.


Nach wie vor können 40 % der oben genannten Beträge auch zur Finanzierung von Entlastungsleistungen (siehe nächste Seite) umgewan­delt werden. Ab 2017 muss nicht mehr nachgewiesen werden, dass die Grundpflege sichergestellt ist, aber ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist dann verpflichtend, auch für Sachleistungsempfänger.

 

Schon seit 2015 stehen Menschen mit anerkannter Pflegebedürftigkeit die oben genannten Sachleistungen nicht nur für die Pflege zu Hause zur Verfügung, sondern derselbe Betrag auch jeweils noch einmal zusätzlich für die Inanspruchnahme von Tagespflege.

 

Weiterhin gelten folgende Leistungsansprüche für die Pflegegrade.



Ich möchte meinen Angehörigen selbst pflegen, aber auch für bestimmte Verrichtungen einen mevanta Pflegedienst beauftragen. Geht das?


Ja, Angehörigenpflege und Leistungen der mevanta-Pflegedienste oder der mevanta Tagespflegen lassen sich miteinander kombinieren. Das Pflegegeld wird hierbei prozentual um den Teil gekürzt, der von der Pflegesachleistungen (Pflegestufensatz) in Anspruch genommen wurde.


Beispiel: Sie lassen sich einmal in der Woche beim Baden Ihres Angehörigen unterstützen.


 



Wie kann ich den Unterstützungsbedarf eines Angehörigen am besten nachweisen?


Mit einem Pflegetagebuch lassen sich die tatsächlichen Beeinträchtigungen festhalten. Es hilft bei der Vorbereitung auf den Einstufungsbesuch des MDK, um den Hilfebedarf anschaulich darzustellen und kann dem Gutachter des MDK helfen, sich ein umfassendes Bild über die Pflegesituation zu verschaffen. Dies ist mitunter nötig, da die Begutachtung eine Momentaufnahme ist und nicht immer alle bestehenden Hilfebedarfe offensichtlich werden. In Kürze stellen wir hier ein Pflegetagebuch zum Herunterladen bereit.



Was ist ein Beratungsbesuch bei Pflegegeldbezug?


Wer sich durch Angehörige oder andere Pflegepersonen versorgen lässt, erhält dafür von der Pflegekasse, gestaffelt nach der Pflegestufe, ein monatliches Pflegegeld. Voraussetzung für die monatliche Zahlung ist der regelmäßige Beratungsbesuch einer Pflegefachkraft.


Bei einem solchen Beratungsbesuch verschaffen sich unsere geschulten Pflegeberater (Kranken- oder Altenpflegepersonal) einen Überblick über die häusliche Pflegesituation, stehen für Fragen zur Verfügung, geben Tipps und empfehlen bei Bedarf weitere Maßnahmen oder Leistungen. Den Kontakt zu unseren Pflegeberatern finden Sie hier.



Was ist eine eingeschränkte Alltagskompetenz und welche Leistungen gibt es dafür?


Eine Demenz, eine geistige Behinderung oder eine psychische Erkrankung kann dazu führen, dass ein Mensch seinen gewohnten Alltag nicht mehr allein bewältigen kann und mehr Unterstützung bei den alltäglichen Dingen des Lebens benötigt, als Menschen mit einem körperlich bedingtem Pflegebedarf.

Der Gesetzgeber spricht dann von einer so genannten „eingeschränkten Alltagskompetenz“. Unterstützungsangebote können hier zum Beispiel die Hilfe beim Beibehalten eines geregelten Tagesablaufes, die Motivation zu tageszeitlichen Aktivitäten wie Essen, Schlafen, Körperpflege oder zusätzliche Betreuung, Beschäftigung oder Beaufsichtigung sein. 

Seit dem 01.01.2017 werden aufgrund des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes die Pflege- und Betreuungsbedarfe, die aus einer eingeschränkten Alltagskompetenz resultieren automatisch im Pflegebedürftigkeitsgutachten berücksichtigt. Der Gesetzgeber hat diese besonderen Bedarfe daher auch finanziell in den Pflegegraden berücksichtigt.



Welche ärztlichen Leistungen kann man zu Hause in Anspruch nehmen?


Die medizinische Versorgung zu Hause soll die ärztliche Therapie und Behandlung sicherstellen oder den Aufenthalt in einem Krankenhaus vermeiden oder verkürzen.

Mit welchen Leistungen Haus- und Fachärzte die staatlich examinierten Pflegekräfte der mevanta Dienste beauftragen dürfen, ist festgelegt, und wird auf einer Verordnung dokumentiert. Die Kosten für diese Behandlungspflege übernehmen die gesetzlichen (und privaten) Krankenkassen*.

Häufige Behandlungspflegeleistungen sind zum Beispiel Medikamentengaben oder -bereitstellung, Insulininjektionen, Kompressionstherapien oder Verbandswechsel.



Was ist eine Tagespflege bzw. eine Tagesstätte?


Ergänzend zur häuslichen Pflege durch die mevanta Dienste oder durch Angehörige bieten Tagespflegen/Tagesstätten Menschen mit Pflegebedarf eine Ganztagsbetreuung in geselliger Runde und können abends wieder im eigenen Zuhause sein.


Tagespflege kann dazu beitragen, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bei größtmöglicher Selbstständigkeit zu leben und auch (pflegende) Angehörige entlasten.

Das Gute: Die Pflegekasse stellt zusätzlich zu den Leistungen für die Pflege zu Hause noch einmal denselben Betrag für die Tagespflege bereit. Auch das Budget der Verhinderungspflege und 50 % des jährlichen Kurzzeitpflege-budgets sowie zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen können eingesetzt werden.

Ausführliche Informationen zu unseren Tagespflegen/Tagesstätten für Friedrichshain und Mitte, Prenzlauer Berg und Lichtenberg finden Sie hier.



Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ein Angehöriger an der Pflege verhindert ist?


Verhinderungspflege zu Hause oder in der Tagespflege

Zur zeitweiligen Entlastung oder bei Verhinderung von Pflegepersonen (Urlaub, Krankheit, Termine) stellt die Pflegeversicherung bei Vorliegen aller Bedingungen i zusätzliche Leistungen zur Verfügung, damit die Pflege und Betreuung während der Abwesenheit durch einen der mevanta Dienste sichergestellt werden kann.

 

Das Budget der Verhinderungspflege kann auch zur (Mit-) Finanzierung der Tagespflege genutzt werden.


 

 


Kurzzeitpflege im Pflegeheim

Nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Verhinderung der Pflegeperson oder bei anderen Umständen, die eine gute Pflege zu Hause vorübergehend nicht zulassen, stehen Personen mit Pflegestufe (auch Pflegestufe 0) i im Jahr 1.612 € zusätzlich für die Kurzzeitpflege im mevanta Haus Rheingold zur Verfügung. Anders als bei der Verhinderungspflege, muss keine Mindestpflegezeit vor der erstmaligen Inanspruchnahme abgewartet werden.

Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld sechs Wochen lang zur Hälfte weitergezahlt.


 

 


Wenn eine Betreuung und Pflege tagsüber ausreichend ist, kann die Hälfte dieses Budgets auch für eine Verhinderungspflege zu Hause durch einen der mevanta Dienste oder in der mevanta Tagespflege Weitlingkiez genutzt werden. Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld für vier Wochen zur Hälfte weitergezahlt.



Ich komme zu Hause ganz gut zurecht, bräuchte aber Umbauten. Welche Unterstützung kann ich bekommen?


Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Um in der eigenen Wohnung eine sichere und pflegegerechte Umgebung zu schaffen, können Personen mit Pflegestufe einmalig einen Zuschuss in Höhe von 4.000 € von der Pflegekasse erhalten.


Dieser kann zum Beispiel für den Ausbau von Türschwellen, zur Verbreitung von Türen, für Anpassungen im Badezimmer (Barrierefreiheit), für Installation von Treppenliftern und für vieles mehr genutzt werden.

 

Der Zuschuss muss bei Pflegekasse beantragt werden (Das Formular dazu finden Sie hier.) und erfolgt als Kostenerstattung nach Einreichen der Rechnung/en.



Was kann ich tun, um mich alleine zu Hause sicherer zu fühlen im Notfall?


Ein Hausnotruf (meist in Form eines Alarmknopfes an einem Armband) bringt für viele ältere Menschen, die alleine wohnen, die Sicherheit im Notfall schnell Hilfe anzufordern, zum Beispiel bei einem Sturz.

 

Es lässt sich genau festlegen, welche Personen (Angehörige, die mevanta Dienste oder eine Notfallzentrale) wann kontaktiert werden. Unser Kooperationspartner, die Deutsche Senior bietet verschiedene Lösungen an.

 

Bei Vorliegen eines Pflegegrades übernimmt die Pflegekasse monatlich 18,36 € und auch die Anschlusskosten.



Welche Pflegehilfsmittel erhalte ich von der Kranken- oder Pflegekasse?


Um die häusliche Pflege zu erleichtern, stellen die Kranken- oder Pflegekassen je nach Art und Grund für den Hilfsmittelbedarf zum Beispiel Rollatoren, Rollstühle, Lagerungshilfen, Pflegebetten und vieles mehr zur Verfügung oder übernehmen die Kosten. 

Darüber hinaus bezuschusst die Pflegekasse monatlich für pflegerische Verbrauchsmaterialien (z.B. Bettschutzunterlagen, Inkontinenzmaterialien, Händedesinfektion und Handschuhe) 40 €.